04.05.2010

Erfolg für Kinderrechte in Deutschland

Zu dem aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts, die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland vorbehaltlos umzusetzen, erklären die Kinderbeauftragte Marlene Rupprecht, der menschenrechtspolitische Sprecher Christoph Strässer und der Sprecher der Querschnittsarbeitsgruppe Migration und Integration, Rüdiger Veit:
Das Bundeskabinett hat endlich erkannt, dass die UN-Kinderrechtskonvention ohne Wenn und Aber in Deutschland gelten muss. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat damit auf eine Bundesratsinitiative der SPD-geführten Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Brandenburg und Bremen reagiert. Die SPD drängt seit Langem auf Bundes- und Landesebene darauf, Kinderrechte umfassend zu stärken.
1992 hatte die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, jedoch eine einschränkende Vorbehaltserklärung abgegeben. Sie richtete sich auch gegen Flüchtlingskinder. Die SPD setzt sich seit Jahren für die Rücknahme der Vorbehalte ein – zuletzt dokumentiert durch einen Antrag im Deutschen Bundestag im Herbst 2009 (Drs. 17/57). Zahlreiche Kinderrechts- und Menschenrechtsorganisationen verfolgen schon lange dasselbe Ziel. Stets haben aber die unionsgeführten Bundesländer die Rücknahme blockiert.

Jetzt müssen Bund und Länder diesen Beschluss umsetzen, damit er tatsächlich zum Erfolg für Kinderrechte wird. Das heißt im Klartext: Flüchtlingskinder unter 18 Jahren dürfen nicht länger wie Erwachsene behandelt werden.



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Hamburger Programm für Hörgeschädigte

Arbeitsgruppe Menschenrechte und humanitäre Hilfe


Sprecher: Christoph Strässer
Der Kampf um die Menschenrechte und ihre Achtung ist ein ursozialdemokratisches Thema. Deshalb ist es das Ziel der Arbeitsgruppe, dass sich die Menschenrechte konsequent als Leitfaden durch die deutsche Politik ziehen.
Link zur Arbeitsgruppe Menschenrechte der SPD-Bundestagsfraktion